Heizkostenabrechnung

Benötige ich eine Heizkostenabrechnung?

Müssen Wohnungseigentümer nach Heizkostenverordnung abrechnen oder können sie andere Verteilerschlüssel und Abrechnungsmethoden wählen?

Wenn mehr als zwei Wohneinheiten eines Hauses von einer gemeinsamen Anlage mit Warmwasser versorgt werden, dann ist eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung notwendig. Dies gilt sowohl für frei finanzierte, als auch für preisgebundene Wohnungen.

Wir können Ihnen gern alle Fragen zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch erläutern. Unserer langjährigen Erfahrung und der stetigen Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Bereich der verbrauchsabhängigen Heiz- und Betriebskostenabrechnung, können Sie vertrauen.

Sprechen Sie noch heute mit einem unserer Servicemitarbeiter: zum Kontakt

Unser Versprechen

Unsere Service

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Montage

Die Montage der Wärmemengenzähler übernehmen wir selbstverständlich.

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Terminieren

Einen Termin für den Einbau vereinbaren wir mit Ihrem Mieter und auf Wunsch auch mit Ihnen.

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Dokumentieren

Unsere Arbeit wird stets sorgfältig dokumentiert, damit auch später noch alles nachvollziehbar bleibt.

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Prüfen

Bei Problemen überprüfen wir die Geräte vor Ort und können Sie notfalls schnell wechseln.

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Zwischenablesungen möglich

Auf Wunsch des Vermieters können wir auch Zwischenablesungen durchführen. Durch unsere einfache Online-Meldung, kann dies der Mieter auch ganz einfach selbst tun.

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Abrechnung

Eine professionelle Abrechnung sowie eine übersichtliche und verständliche Aufstellung aller Daten gehört für uns zur Selbstverständlichkeit.

Kontaktieren Sie uns

Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen uns gleich an.

03601 837126

Industriestraße 5, 99974 Mühlhausen